„Sind Sie als Bauherr dafür veranwortlich, dass Verbotstatbestände des besonderen Artenschutzes vermieden werden?"
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung
Prüfung der Betroffenheit des Erhaltungszustandes der lokalen Population von 167 Vogelarten und 94 Tier- und Pflanzenarten des Anhangs IV der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie:
- Relevanzprüfung
anhand aktueller Verbreitungskarten, Lebensraumaustattung und Gebietskenntnisse - Bestandserfassung
mit artspezifischen Erfordernissen hinsichtlich des zeitlichen Ablaufs und des Untersuchungsumfangs - Prognose der durch das Vorhaben erheblich beeinträchtigten Metapopulationen
(Prüfung der Verbotstatbestände) - Prüfung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen (CEF-und FCS-Maßnahmen)
anhand von Erfahrungswerten der Fachliteratur - Möglichkeit der Ausnahmeerteilung
bei Vermeidung bzw. Kompensation der Verbotstatbestände
CEF- und FCS- Maßnahmen:
Vorgezogener Ausgleich für besonders geschützte Arten
CEF-Maßnahmen
(continuous ecological functionality measures) dienen dem Erhalt des funktional-räumlichen Zusammenhangs eines beeinträchtigten Gebiets hinsichtlich der Betroffenheit einer Population besonders geschützter Tier- oder Pflanzenarten. Bei Vorliegen geeigneter Voraussetzungen kann die Hinfälligkeit einer Ausnahmegenehmigung durch Anwendung wirksamer CEF-Maßnahmen erzielt werden.
FCS-Maßnahmen
(favourable conservation status measures) kommen zur Anwendung wenn eine Verschlechterung des Erhaltungszustands einer lokalen Population einer bestimmten, besonders geschützten Tier- oder Pflanzenart aufgrund der Zulässigkeit einer Ausnahme nach § 45 (7) verhindert werden soll.